Es kam bei einem großen Kunden öfter der Wunsch, ähnlich wie bei einem Mitbewerber, einen Diebstahlschutz zu implementieren. Sollte das Gerät also gestohlen werden, dass man es über den AV weiterhin orten kann, bzw. auch sperren kann, evt sogar die Kameras bedienen.
Hallo,
vielen Dank für das Formulieren dieses Wunsches.
Unser AV ist bewusst schlank gehalten, um Ressourcen zu schonen.
Ein Diebstahlschutz würde nur funktionieren, wenn der Dieb so doof wäre, das Gerät ans Internet anzuschließen.
Das Orten und die heimliche Nutzung der Kamera wären nicht DSGVO-konform umsetzbar.
Viele Grüße,
Michel Jockheck